Gegen Abtreibung
  Spätabtreibung
 

Spätabtreibung:
"Sterbehilfe für Babys"

Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 800 Kinder einer Spätabtreibung zum Opfer. Dabei wären viele Föten ausserhalb des Mutterleibs schon überlebensfähig.

Vor sechs Jahren überlebte ein Baby seine eigene Abtreibung und wurde neun Stunden liegen gelassen. Die hitzigen Diskussionen nach dem Skandal um dieses "Oldenburger Baby" sind inzwischen ohne Ergebnis abgeebbt - zu Unrecht. Immer noch fallen zu viele überlebensfähige Babys den Ängsten von Eltern und Ärzten zum Opfer.

Offiziell werden in Deutschland 130'000 Kinder pro Jahr abgetrieben - eine erschreckend hohe Zahl. Ich - und mit mir viele Menschen bedauern, dass sich weite Teile der Gesellschaft darüber einig sind, dass Abtreibung ein legales Mittel zur Familienplanung sein soll - zumindest bis zur 20. Schwangerschaftswoche. Doch wie sieht es aus, wenn das Kind zum Zeitpunkt der (geplanten) Abtreibung bereits so groß ist, dass es durchaus Überlebenschancen hätte?
Als Anfang 1998 das Schicksal des "Oldenburger Babys" publik wurde, ging ein Aufschrei durch Deutschland. Die Ärzte hatten bei dem Kind einen genetischen Defekt diagnostiziert: Trisomie 21 - die Ursache für das Down-Syndrom. Auf Wunsch der Mutter wurde in der 26. Schwangerschaftswoche eine Abtreibung eingeleitet. Doch das Kind kam lebend zur Welt. Laut Presseberichten - von den behandelnden Ärzten heftig bestritten - wurde es in Tücher gewickelt und neun Stunden liegen gelassen, in der Hoffnung, es würde sterben. Die Eltern des Kindes verklagten daraufhin die Gynäkologen, weil sie über das Risiko einer
Spätabtreibung, nämlich, dass das Kind überleben könnte, nicht informiert worden seien.

Öffentlichkeit alarmiert

Der Fall machte vielen erst bewusst, was in Deutschland mittlerweile gängige Praxis ist: Behindertes Leben wird systematisch aussortiert. Der Verweis auf die sogenannte medizinische Indikation erlaubt es sogar, Babys, bei denen Untersuchungen auf eine Behinderung hinweisen, bis zum natürlichen Ende der Schwangerschaft, also bis kurz vor dem Einsetzen der Wehen, straffrei abzutreiben.

Das war nicht immer so. Ursprünglich ging es bei der medizinischen Indikation um die Abwägung des Lebens der Mutter gegen das Leben des Kindes. Bis zur Neuregelung des § 218 a im Jahre 1995 wurden rund 25 Kinder pro Jahr (spät)abgetrieben, weil das Leben der Mutter akut in Gefahr war. 1996 wurden nach offiziellen Angaben bereits 159, 1997 sogar 190 nach der 23. Schwangerschaftswoche getötet.

Schwangerschaften sind Ende des zwanzigsten Jahrhunderts nicht plötzlich gefährlicher geworden. Im Gegenteil. Ein extrem schwammig formulierter Absatz in der Neufassung des § 218 a von 1995 ist für die rapide Zunahme medizinischer Indikationen verantwortlich. Dort ist zu lesen, dass Kinder ohne Frist abgetrieben werden können, "wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere ihr zumutbare Weise abgewendet werden kann."

(In der Schweiz gilt die Fristenlösung zur Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Aber auch dort kann aufgrund der medizinischen Indikation bis zur Geburt abgetrieben werden.)

Wer mag schon beurteilen, wo eine "schwerwiegende Beeinträchtigung" beginnt und was für die Eltern "zumutbar" ist? Im Grunde ist der behandelnde Arzt dafür verantwortlich, doch er wird sich hüten gegen den Willen der Eltern eine Abtreibung auszuschließen. Bekommt die Mutter nach der Geburt aufgrund der Behinderung des Kindes Depressionen, sieht er sich vielleicht Schadensersatzansprüchen der Eltern ausgesetzt.
Bei Spätabtreibungen geht es allerdings nicht nur um schwere Behinderungen. Für manche Eltern reicht schon eine "Hasenscharte", um auf eine medizinische Indikation zu drängen, wie unter anderem der Vorsitzende des Ärzteverbandes "Marburger Bund", Frank Ulrich Montgomery, bestätigt hat.

Überlebende sind ein Problem

Aber selbst wenn der Arzt das Kind abtreibt, ist er nicht auf der sicheren Seite. Kinder, wie das Oldenburger Baby, die ihre eigene Abtreibung überleben, sind nämlich nicht ungewöhnlich. Kein Wunder: Frühgeborene, die in der 25. Woche zur Welt kommen, haben heutzutage schon gute Überlebenschancen. Im Prinzip unterscheidet sich das gängigste Verfahren bei der Spätabtreibung von einer Frühgeburt nur dadurch, dass erstere bewusst eingeleitet wurde. Den Müttern wird das Hormon Prostaglandin - auch in der Spermienflüssigkeit enthalten - gespritzt. Das Hormon erweicht den Muttermund und löst Wehen aus. Der Körper erhält das Signal zu einer Frühgeburt und stößt den Fötus ab. Ein robustes Baby kann diese Prozedur durchaus überleben.
Nach einer "missglückten" Abtreibung hält der Arzt also ein lebendes Kind in der Hand, das er vor wenigen Minuten oder Stunden, als es noch in der Gebärmutter war, legaler Weise töten konnte. Laut Gesetz ist er für das Kind unterhaltspflichtig, denn eine Abtreibung, die das Baby überlebt, gilt als Kunstfehler, für den der Arzt haften muss.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht einmal verwunderlich, wenn der Arzt die feinsinnige und moralisch nicht nachvollziehbare Grenze zwischen legalem und illegalem Töten überschreitet. So geschehen im April 1999. Der ehemalige Chefarzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe des Kreiskrankenhauses Zittau soll einem Kind nach der Geburt Mund und Nase so lange zugehalten haben, bis es starb. Der Grund: es hatte seine eigene Abtreibung überlebt. Das Baby war ohnehin nicht überlebensfähig. Ob das der Arzt aber zu diesem Zeitpunkt schon wusste, ist umstritten. Jedenfalls verlor er seinen Job und wurde vom Landgericht Görlitz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Es wurde Revision eingelegt. Der Fall liegt beim Bundesgerichtshof.

Die Tötung in Zittau ist sicherlich ein Einzelfall, das Oldenburger Baby nicht. "Sollte es zur Geburt eines überlebensfähigen oder überhaupt eines lebenden Kindes kommen, so ist es tatsächlich gängige Praxis, das Kind zu beobachten, es in warme Tücher zu wickeln, bis der letzte Atemzug getan ist", erläutert die Vorsitzende der "Aktion Lebensrecht für Alle", Claudia Kaminski.

Todesspritze für Ungeborene

Einige Spezialisten in Deutschland versuchen das Problem "missglückter" Spätabtreibungen zu lösen, indem sie das Kind schon in der Gebärmutter abtöten. Beim sogenannten Fetozid wird eine tödliche Dosis des Zellgifts Kaliumchlorid mit einer langen Nadel durch die Bauchdecke der Mutter direkt ins Herz des Fötus gespritzt. Der Arzt macht die richtige Position für das Setzen der Spritze via ultraschall aus. Hat er richtig getroffen, hört das Herz des Fötus wenige Sekunden später auf zu schlagen. Das Kind wird tot geboren.

Für viele Ärzte ist die Praxis der Spätabtreibung und vor allem der Fetozid nicht mit dem ärztlichen Ethos des Helfens vereinbar. "Ich will klar feststellen, dass ich dieses Verfahren ablehne, ja für barbarisch halte und insbesondere seine Abgrenzung zur aktiven Euthanasie egal in welchem Lebensalter für nicht möglich halte", erklärte beispielsweise Frank Ulrich Montgomery bei einem Giessener Gynäkologen-Kongress.

Montgomery und sein Kollege Karsten Vilmar, Präsident der Bundesärztekammer, fordern schon seit langem, den Abbruch nach der 20. Schwangerschaftswoche grundsätzlich zu verbieten. Für eine Spätabtreibung gibt es aus Sicht von Montgomery nur zwei legitime Gründe: Das Kind ist nicht überlebensfähig, weil beispielsweise das Gehirn fehlt, oder es besteht akute Gefahr für das Leben der Mutter.

Tatenlose Politiker

Als 1998 der Fall des Oldenburger Babys publik wurde, signalisierten Politiker auch aus der SPD - die Bereitschaft, die Praxis der Spätabtreibung abzuschaffen oder zumindest einzudämmen. Doch leider ist die Diskussion ohne Ergebnis im Sande verlaufen. Die Rot-Grüne Koalition konnte sich im Juli 2002 lediglich dazu durchringen, das Recht auf kostenlose Beratung im Mutterpass zu vermerken. Für Lebensschützer ein Schlag ins Gesicht!
CDU/CSU haben vor der Wahl angekündigt, das Problem Spätabtreibung in der neuen Legislaturperiode noch einmal in Angriff nehmen zu wollen. Die Vorsitzende der ALfA, Dr. Claudia Kaminski will sie an ihr Versprechen erinnern.

 

Die wichtigsten Begriffe:

Spätabtreibung: Ungefähr ab der 22.
Schwangerschaftswoche spricht man
von Spätabtreibung.
Fetozid: Tötung des kindes im Mut-
terleib.
Medizinische Indikation: Schwanger-
schaftsabbruch aufgrund gesundheit-
licher Gefährdung der Mutter.
Embryopathische Indikation: Schwan-
gerschaftsabbruch, weil es Anzeichen
dafür gibt, dass das Kind mit psychi-
schen oder körperlichen Gebrechen
auf die Welt kommen wird.
Partial-birth-abortion: (Spät-)Abtrei-
bungsmethode. Dabei wird der Fötus
an den Beinen soweit herausgezogen,
dass noch der Kopf innerhalb der Ge-
bärmutter verbleibt. Dann wird mit ei-
ner Schere ein Loch in den Schädel ge-
bohrt und das Gehirn abgesaugt.


 
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